Scheidung in München
Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist, dies ist in der gesetzlich vorgesehenen Regel nach einer Trennungszeit von einem Jahr der Fall. Ein erneutes Zusammenleben gilt bis zu einer Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch im familienrechtlichen Sinne, darüber hinaus gilt die Ehe als fortgesetzt und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von Neuem.
Laut Statistik wird inzwischen in München jede zweite Ehe geschieden. Die Probleme schon ab der Trennung sind vielfältig, sie enden meist nicht mit der Scheidung und manche Fragen stellen sich im Laufe der Zeit immer neu. Wir erbringen eine einfühlsame, engagierte, fachanwaltliche und nicht zuletzt nachhaltige Beratung schon im Vorfeld, damit Sie bald wissen, was z.B. mit der elterlichen Sorge für die Kinder wird, wie hoch der Unterhaltsanspruch ist oder welchen Anteil Sie am Zugewinn haben. Unser besonderes Augenmerk richten wir, gestützt auf unsere Kompetenz im Bankrecht, auf die Entflechtung wirtschaftlicher Interessen - sei es Vermögen oder seien es Verbindlichkeiten.
Wenn Sie sich in allem einig sind, reicht es aus und spart Kosten, wenn Sie uns als Scheidungsanwalt für den Antrag nur eines Ehegatten beauftragen. Natürlich bieten wir Ihnen speziell für einen solchen Fall auch die online Scheidung an!
Von Gesetzes wegen werden im Fall einer Scheidung die Renten-, bzw. Pensionsanwartschaften zwischen den Ehegatten ausgeglichen, der so genannte Versorgungsausgleich. Kurze Ehen können seit der Reform des Versorgungsausgleichs schneller und unkomplizierter geschieden werden: Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Nach unserer Erfahrung kann die Verfahrensdauer dann weniger als 1 Monat betragen!
Die mit der Scheidung zusammenhängenden Anwalts- und Gerichtskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.