Sie wollen uns beauftragen, wir haben Sie gebeten uns Ihre Vollmacht zu schicken? Kein Problem: Kopieren Sie das folgende Fomular in Ihr Textprogramm, unterschreiben Sie und senden Sie es uns zu, vorab per Fax/e-mail und/oder per Post:
V O L L M A C H T ...... /...... Die Vollmacht umfaßt: die Prozeßvollmacht nach §§ 81 ff. ZPO für alle Instanzen sowie die Vertretung vor allen Behörden und Gerichten mit dem Recht zur Entgegennahme bzw. Abgabe von Kündigungen, Anfechtungs- und Aufrechnungserklärungen sowie zur Quittungsleistung in obigen Sachen, ferner die Erhebung von Widerklagen, den Abschluß von Vergleichen sowie die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln und die Rücknahme derselben oder den Verzicht auf diese, und die Vertretung in mit dem Hauptsacheverfahren zusammenhängenden Nebenverfahren, sowie das Recht, Untervollmacht zu erteilen die Vertretung in Familien- und Kindschaftssachen im gleichen Umfang die Vertretung in Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und allen Zwangsvollstreckungsverfahren die Vertretungs- und Verteidigungsvollmacht nach § 137 ff. StPO und in Ordnungswidrigkeiten, mit der Übertragungsbefugnis nach § 139 StPO, mit der gleichzeitigen Ermächtigung zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsbehelfen, Rechtsmitteln und Einsprüchen, zur Zustimmungserklärung nach § 153 a StPO, zur Stellung von Strafanträgen, zur Vertretung in Neben- und Privatklagen die Entgegennahme von Geldern und Wertsachen im Hinblick auf Hauptsachen, Zinsen und Kosten, auch insoweit, als vom Vertretenen verauslagte Kostenvorschüsse von Gerichten und Behörden zurückerstattet oder titulierte Beträge vom Gegner der vertretenen Partei geleistet werden; ferner die Entgegennahme von bei einer Hinterlegungsstelle aus irgendeinem Rechtsgrund hinterlegten Geldern und Wertsachen (§ 13 ff. HinterlO) die Zustellungsvollmacht für alle gerichtlichen und behördlichen Verfahren, einschließlich des Rechts zur Entgegennahme von Ladungen, auch zur Hauptverhandlung des Revisionsgerichts im Sinne von § 350 StPO die Wahrnehmung der Interessen des Vertretenen, die Führung außergerichtlicher Verhand¬lungen, die Abgabe von Willenserklärungen und den Abschluß außergerichtlicher Vergleiche und sonstiger Vereinbarungen, in Unfallsachen insbesondere die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber Schädiger, Fahrzeughalter und Versicherer. .................., den .......... ............................................................................ |