Familienrecht
Das Familienrecht ist ein viel strapazierter Teil des Zivilrechts, der die durch Ehe oder Verwandtschaft begründeten Pflichten und Rechte regelt. Wenn und so lange eine Familie intakt ist und funktioniert, werden die bestehenden gesetzlichen Vorschriften ganz intuitiv gelebt. In der Ehe werden gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten der Kinder getroffen, die zur Verfügung stehenden Einkünfte dienen der gesamten Familie, die Aufgaben zur Betreuung der Kinder werden verteilt, Erziehung wird gemeinsam gelebt, die Kinder machen eine Ausbildung und man kümmert sich auch um die eigenen Eltern.
Endet dieses gemeinsame Verständnis, muss das Gesetz grundsätzlich genau diesen Ausgleich bewerkstelligen: nicht nur die Scheidung, sondern die gerechte Aufteilung der Rechte und auch der Pflichten. Die Durchsetzung erfordert Wissen, Erfahrung und Augenmaß, eine Aufgabe des Fachanwalts für Familienrecht.