Düsseldorfer Tabelle 2011

   Nettoeinkommen des 
   Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren 
 

%

Bedarfs-kontrollbetrag


0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18


1.

bis 1.500

317

364

426

488

100

770/950

2.

1.501 - 1.900

333

383

448

513

105

1.050

3.

1.901 - 2.300

349

401

469

537

110

1.150

4.

2.301 - 2.700

365

419

490

561

115

1.250

5.

2.701 - 3.100

381

437

512

587

120

1.350

6.

3.101 - 3.500

406

466

546

626

128

1.450

7.

3.501 - 3.900

432

496

580

664

136

1.550

8.

3.901 - 4.300

457

525

614

703

144

1.650

9.

4.301 - 4.700

482

554

648

742

152

1.750

10.

4.701 - 5.100

508

583

682

781

160

1.850

ab 5.101 € nach den Umständen des Falles

Der angemessene Selbstbehalt gegenüber Eltern beträgt mind. 1.050,00 €,
hierin sind 450,00 € Warmmiete enthalten


Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Sie bezieht sich auf einen

monatlich zu zahlenden Kindesunterhalt. Grundlage ist ein Durchschnittswert auf der

Basis einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern.

Bei mehr, bzw. weniger Unterhaltsberechtigten sind Abweichungen nach unten,

bzw. nach oben vorzunehmen. Das Kindergeld kommt -entsprechend der Leistungs-

fähigkeit- teilweise zur Anrechnung. Damit alle Besonderheiten, die mit der Berechnung

des jeweiligen Unterhaltsanspruchs einhergehen, auch wirklich die entsprechende

Beachtung finden, empfehlen wir Ihnen die Unterhaltsberechnung durch uns

vornehmen zu lassen.

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 und DT 2009 finden Sie nebenstehend, resp. unter "früher aufgelesen"